Allgemeine Geschäftsbedingungen & Widerrufsrecht von Maxi Bohn

1. Geltungsbereich und Gender-Klausel

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Maxi Bohn, Karl-Marx-Str.19, 12043 Berlin (nachfolgend „Vermieterin“) und ihren Kundinnen (nachfolgend: „Mieterinnen“). Abweichenden Geschäftsbedingungen der Vertragspartnerin wird ausdrücklich widersprochen.  
  2. Maßgeblich sind die AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
  3. Individuelle Absprachen haben Vorrang vor diesen AGB.
  4. Gender-Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wird in diesen AGB vorrangig die weibliche Form verwendet. Soweit in diesen AGB die weibliche Form verwendet wird (z. B. Mieterin, Kundin, Käuferin), sind hiermit alle Geschlechter (männlich, weiblich, divers) gleichermaßen gemeint.

2. Vertragsgegenstand 

  1. Vertragsgegenstand ist die kurzzeitige Vermietung von Verkaufsflächen (Regale/Stände) in dem Ladengeschäft Mini Loop, Karl-Marx-Str.19, 12043 Berlin durch die Vermieterin sowie die Vermittlung von Verkäufen gebrauchter Kinderartikel für die Mieterin. 
  2. Die Vermieterin ist an dem Kaufvertrag zwischen Mieterin und Käuferin nicht beteiligt. Der Verkauf der Waren der Mieterin an Dritte (nachfolgend „Käuferinnen“) wird von der Vermieterin lediglich vermittelt. Der Verkauf erfolgt auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung der Mieterin.   
  3. Die Vermieterin schuldet der Mieterin keinen Kaufvertragsabschluss mit Dritten. 

3. Vertragspartnerin, Vertragsschluss, Korrektur von Eingabefehlern

  1. Der Vertrag über die Miete der Verkaufsfläche und die Vermittlung von Verkäufen gebrauchter Kinderartikel kommt zustande mit: Maxi Bohn, Karl-Marx-Str.19, 12043 Berlin.
  2. Die Buchung erfolgt online über das Software-System Zellr der Koodi-Kalle Oy, Harjukatu 8, 70620 Kuopio, Finnland (nachfolgend: „Zellr“). Für die Nutzung der Software gelten die Nutzungsbedingungen von Zellr, einsehbar unter: https://www.Zellr.com/sovellus/rpc.php?request=html_termsofservice&lang=de
  3. Die Darstellung der Leistungen der Vermieterin bei Zellr stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Mieterin dar (Online-Katalog). 
  4. Die Mieterin gibt im Rahmen des Bestellvorgangs ihre Daten ein, wählt die gewünschten Leistungen (Mietzeitraum, Regaltyp, Regalnummer) aus und legt sie per Mausklick bzw. Antippen in den virtuellen Warenkorb. Der Mieterin kann ihre Bestellung vor dem Abschicken in einer Übersicht überprüfen und falsche Eingaben mit den üblichen technischen Mitteln (z. B. Tippen oder Mausklick auf die entsprechende Schaltfläche, Tastatur, Entfernen-Taste etc.) korrigieren. Der Bestellvorgang kann vor dem Abschicken der Bestellung jederzeit durch Schließen der App bzw. des Browserfensters abgebrochen werden.
  5. Durch Klick auf den Button „zahlen“ gibt die Mieterin ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Sie erhält unmittelbar danach eine E-Mail (Bestellbestätigung), die lediglich dazu dient, der Mieterin den Eingang der Bestellung zu bestätigen. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Vermieterin die Buchung spätestens innerhalb von zwei Werktagen durch eine separate E-Mail (Auftragsbestätigung) annimmt. Dies gilt nicht bei Zahlung per Kreditkarte: Hier nimmt die Vermieterin das Angebot bereits mit der Zahlungsaufforderung an das Kreditkartenunternehmen an gemäß § 5 Abs. 5 dieser AGB.
  6. Die Darstellungen und Werbungen der Leistungen der Vermieterin auf Webseiten, Social-Media-Kanälen, Broschüren oder in anderen Werbeanzeigen stellen keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertragsverhältnis kommt über die Software von Zellr wie zuvor beschrieben zustande.

4. Widerrufsrecht

Verbraucherinnen steht bezüglich ihrer Willenserklärung zum Abschluss des Vertrages ein Widerrufsrecht zu. Verbraucherin ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung der Vermieterin.

5. Zahlungsmodalitäten

  1. Die Miete für die gebuchte Verkaufsfläche ist in Euro inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen und unmittelbar bei Vertragsschluss fällig.
  2. Online-Buchungen werden über den Dienstleister Stripe abgewickelt. Im Ladengeschäft vor Ort sind Zahlungen der Käuferinnen via SumUp (Kartenzahlung) oder in bar möglich.
  3. Bei der Zahlungsmöglichkeit mittels Stripe erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Limited (SPEL), One Wilton Park, Wilton Place, Dublin 2, Dublin, D02 FX04, Irland. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Stripe.
  4. Wählt die Mieterin bei Stripe – soweit angeboten – die Zahlung per Lastschrift aus, zieht Stripe den Rechnungsbetrag nach Vertragsschluss und Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation im Auftrag der Vermieterin vom Bankkonto der Mieterin ein. Vorabinformation („Pre-Notification”) ist jede Mitteilung  an die Mieterin, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. 
  5. Wählt die Mieterin bei Stripe – soweit angeboten – die Zahlung mit Kreditkarte, wird die Mieterin im Rahmen des Bestellvorgangs dazu aufgefordert, ihre Kreditkartendaten anzugeben. Das Kreditkartenunternehmen wird unmittelbar nach der Abgabe der Bestellung dazu aufgefordert, die Zahlung durchzuführen. Bei der Zahlung per Kreditkarte kommt der Vertrag bereits mit der Zahlungsaufforderung zustande.
  6. Die Mieterin ist verpflichtet, die der Vermieterin durch eine Rücklastschrift bzw. Zurückweisung einer Kreditkartenabbuchung entstehenden Bankgebühren des jeweiligen Kreditinstituts zu ersetzen, wenn die Mieterin dies zu vertreten hat. Das ist insbesondere der Fall bei mangelnder Kontodeckung oder Angabe einer falschen Bankverbindung.

6. Vertragslaufzeit, Kündigung aus wichtigem Grund

  1. Der Vertrag über die Miete der Verkaufsfläche wird über Zellr auf die vereinbarte Zeit geschlossen. Mietzeiträume, die über die online angebotenen Zeiträume hinausgehen, können nach individueller Absprache mit der Vermieterin vereinbart werden. 
  2. Der Vertrag endet nach Ablauf des Mietzeitraums automatisch. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Während des vereinbarten Mietzeitraums ist eine ordentliche Kündigung für beide Parteien ausgeschlossen.
  3. Unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund für die Vermieterin liegt vor, wenn die Mieterin schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
  4. Will die Mieterin aus wichtigem Grund fristlos kündigen, kann sie dies über Zellr tun, indem sie dort den entsprechend beschrifteten Button (z. B. „Verträge hier kündigen“) antippt bzw. klickt. So gelangt sie zur Übersicht ihrer Verträge, kann den betreffenden Vertrag auswählen und außerdem einen  wichtigen Grund für die fristlose Kündigung nennen. Die Mieterin kann ihre Kündigungserklärung sodann über den entsprechend beschrifteten Kündigungsbutton (z. B. „jetzt kündigen“) abgeben, der nach Eingabe der erforderlichen Daten erscheint. Im Anschluss kann die Mieterin den Text ihrer Kündigungserklärung samt Datum und Uhrzeit der Abgabe speichern und erhält von der Vermieterin unmittelbar nach Abgabe ihrer Kündigungserklärung eine identische Bestätigung per E-Mail. Alternativ kann die Mieterin ihre fristlose Kündigung auch per E-Mail oder Brief an die Vermieterin übermitteln. 
  5. Eine fristlose Kündigung durch die Vermieterin muss mindestens in Textform erfolgen (zum Beispiel per E-Mail oder Brief).  

7 Sortiment, Standnutzung, Preisauszeichnung, steuerliche Pflichten

  1. Die von der Mieterin zum Verkauf an Dritte angebotenen Waren dürfen nur aus dem Sortiment gebrauchter Artikel für Babys und Kinder stammen: Kleidung (bis Gr. 128), Schuhe, Spielzeug, Accessoires und Ausstattung. Die Ware muss sauber, funktionsfähig und in einem verkaufsfähigen Zustand sein.
  2. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, der Mieterin aus organisatorischen oder technischen Gründen (z. B. Defekt, Umbau) einen gleichwertigen Ersatzstand innerhalb des Ladengeschäfts zuzuweisen, sofern dies der Mieterin zumutbar ist.
  3. Die Mieterin kann beliebig oft Artikel hinzufügen. Hierzu muss die Mieterin in ihrem Zellr-Konto ein neues Produktblatt anlegen. Der Vermieterin bleibt das Recht vorbehalten, zur Gewährleistung der Sicherheit (Fluchtwege) und einer ansprechenden Optik bei Überfüllung des Standes die Mieterin zur Reduzierung der Waren aufzufordern oder überzählige Artikel vorübergehend zu entfernen. Die Vermieterin wird die Mieterin hierüber umgehend informieren.
  4. Die Preisauszeichnung erfolgt mit den Etiketten der Vermieterin, die ausschließlich über die Software von Zellr generiert werden können. Die Preisschilder werden im Geschäft ausgedruckt und von der Mieterin sicher und gut haftend an der Ware befestigt. Eine nachträgliche Preisänderung der Mieterin ist nur möglich, wenn ein neues Original-Preisschild angebracht wird. Durchstreichen der Preise oder Ähnliches ist nicht erlaubt. Waren, die wegen fehlender Lesbarkeit des Preisschildes oder wegen eines fehlenden Preisschildes nicht verkauft werden können, werden von der Vermieterin eingelagert und müssen von der Mieterin spätestens am letzten Tag des Mietzeitraums abgeholt werden. 
  5. Artikel ohne Preisschilder, die keiner Mieterin zugeordnet werden können, werden mindestens 14 Tage durch die Vermieterin gelagert. Danach ist die Vermieterin zur Verwertung oder Spende berechtigt.
  6. Die Mieterin ist verpflichtet zu überprüfen, ob sich an dem von ihr gemieteten Stand fremde Artikel (ausgezeichnet mit einer anderen Standnummer) befinden. Fremde Artikel müssen an das Verkaufspersonal übergeben werden. Die Mieterin muss das Verkaufspersonal ebenfalls vor Verlassen des Ladengeschäftes über fehlende Artikel aus ihrem Bestand informieren. Werden die fehlenden Artikel später durch die Vermieterin gefunden, wird die Mieterin per E-Mail informiert. 
  7. Die Mieterin hat die Möglichkeit, einen Gesamtrabatt auf ihre Waren zu geben (z. B. drei Tage vor Ablauf des Mietzeitraums). Dieser Rabatt wird automatisch an der Kasse abgezogen. Der Rabatt muss vorab von der Mieterin per email an info@miniloop-shop.de kommuniziert werden. Der Stand wird dann am Folgetag der Aktivierung vom Verkaufspersonal mit dem jeweiligen Preisnachlass beschriftet. Die Höhe des Rabatts muss entweder 25 %, 50 % oder 75 % betragen und kann nur für sämtliche Waren der Mieterin und nicht nur für einzelne Artikel gewährt werden. 
  8. Die Mieterin ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung ihrer Umsätze sowie die Einhaltung etwaiger gewerbe- und steuerrechtlicher Pflichten selbst verantwortlich. Auf Verlangen der Vermieterin hat die Mieterin anzugeben, ob sie ihre Tätigkeit gewerblich ausübt, und in diesem Fall entsprechende Nachweise (z. B. Steuernummer oder Gewerbeanmeldung) vorzulegen.
  9. Die Mieterin darf die gemietete Verkaufsfläche nicht an Dritte weitervermieten.

8. Einrichtungspflicht, Räumung und Verwertung

  1. Die Mieterin ist verpflichtet, den Stand spätestens am ersten Werktag des Mietzeitraums einzurichten. Erscheint die Mieterin nicht und informiert die Vermieterin nicht rechtzeitig über eine verspätete Einrichtung, entfällt das Nutzungsrecht der Mieterin und die Vermieterin ist berechtigt, den Stand anderweitig zu vergeben. Eine Erstattung der bereits gezahlten Miete erfolgt anteilig, soweit die Vermieterin den Stand neu vermieten konnte oder ihr kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden auf die Miete angerechnet. 
  2. Die Mieterin kann ihre Artikel frühestens am ersten Werktag des Mietbeginns ab Ladenöffnung bis 2 Stunden vor Ladenschluss in die Regale einräumen. Werktage entsprechen den im Laden ausgehängten Öffnungstagen. Spätestens am letzten Tag des Mietzeitraums muss der gemietete Stand bis Ladenschluss vollständig durch die Mieterin geräumt sein. Dies gilt auch für Waren, die nach vorheriger Zustimmung der Vermieterin außerhalb des angemieteten Standes platziert wurden (z. B. Schuhe, Saisonartikel). 
  3. Die Leerung des Standes muss durch die Mieterin selbst unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments erfolgen. Die Preisschilder müssen bei der Räumung an den Artikeln verbleiben, da Artikel ohne Preisschilder aus Gründen der Diebstahlprävention nicht aus dem Geschäft mitgenommen werden dürfen. Die Vermieterin hat das Recht, stichprobenartig Kontrollen durchzuführen. Die Mieterin ist berechtigt, zur Leerung eine dritte Person zu bevollmächtigen; erforderlich ist hierfür die Vorlage einer diesbezüglichen schriftlichen Vollmacht der Mieterin und eines amtlichen Lichtbildausweises.
  4. Wird der Stand nicht fristgerecht durch die Mieterin geleert, wird die Ware von der Vermieterin aus dem Regal entfernt. Ohne vorherige Vereinbarung fällt eine Service-Pauschale von 40 € inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer an. Die Mieterin wird über dieses Vorgehen zwei Tage vor Ablauf der Mietdauer per E-Mail informiert. Der Mieterin bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder Aufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Service-Pauschale ist. Alternativ besteht die Möglichkeit, im Vorfeld eine Leerung des Standes dazuzubuchen. Diese Leerung kostet 20 € inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und beinhaltet die Lagerung der Ware bis zum Ladenschluss des nächsten Werktages. 
  5. Für nicht abgeholte Ware nach einer Zwangsräumung fällt eine Lagergebühr von 5 € inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer pro angefangenem Kalendertag an. Der Mieterin wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder Aufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Lagergebühr ist.
  6. Werden die Waren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Beendigung des Mietverhältnisses abgeholt, erfolgt eine Mahnung in Textform mit Fristsetzung von weiteren 7 Tagen; diese enthält zugleich den Hinweis auf die beabsichtigte Verwertung. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist ist die Vermieterin berechtigt, die zurückgelassenen Gegenstände freihändig zu verwerten (z. B. durch Verkauf, Spende an karitative Einrichtungen). Von dem Erlös, der durch die Verwertung erzielt wird, werden die der Vermieterin entstandenen Kosten für Mahnung, Lagerung und Räumung abgezogen. Ein etwaiger Überschuss wird an die Mieterin ausgekehrt.

9. Verbotene Waren, Artikelplatzierung und Sicherheit

  1. Die Mieterin darf nur Waren an ihrem Stand verkaufen, für die sie das uneingeschränkte Recht auf Eigentum besitzt. 
  2. Es dürfen nur die in § 7 Abs. 1 genannten Waren zum Verkauf angeboten werden. Es ist insbesondere nicht gestattet, sicherheitsgefährdende Waren, Tabak, Alkohol, Lebensmittel, Waffen, Feuerwerkskörper, pornografisches Material oder andere unangemessene Sachen zu verkaufen. Ebenfalls nicht gestattet ist der Verkauf von gefälschter Markenware. 
  3. Der gewerbliche Weiterverkauf von Neuware (z. B. von Online-Marktplätzen wie Ebay, Etsy, Temu etc.) ist nicht erlaubt. 
  4. Verstöße gegen die vorstehenden Absätze führen zur sofortigen Entfernung und kostenpflichtigen Einlagerung dieser Waren. Für die Kosten der Lagerung gilt § 8 Abs. 5 der AGB entsprechend.
  5. Die Mieterin verpflichtet sich, die Ware vor dem Ausstellen bei Mini Loop auf Mängel (z.B. Flecken, Löcher, Befall von Ungeziefer, Hygienemängel, Sicherheitsmängel sowie Mängel in der Funktionalität) zu überprüfen. Falls die grundsätzliche Funktionalität eines Artikels sowie deren sicherer Gebrauch sichergestellt ist, jedoch unwesentliche Mängel vorhanden sind, verpflichtet sich die Mieterin, diese Mängel aufzuführen und einen Hinweis darüber an dem Artikel im Verkaufsraum deutlich erkennbar zu befestigen, sodass etwaige Käuferinnen über die Mängel informiert sind. Die Ware muss vor dem Ausstellen bei Mini Loop gereinigt oder gewaschen sein.
  6. Die Vermieterin ist berechtigt, mangelhafte oder verschmutzte Ware aus dem Verkaufsraum zu entfernen und bis zum Ende der Mietdauer für die Mieterin einzulagern. Diese Ware muss nach Ende der Mietzeit seitens der Mieterin mitgenommen werden.
  7. Die Mieterin verpflichtet sich, eine übersichtliche Präsentation ihrer Waren an ihrem Stand vorzunehmen und den Stand pfleglich zu behandeln sowie sauber und frei von Abfall zu halten. Beschädigungen oder Verschmutzungen der Verkaufsfläche hat die Mieterin bei Übernahme der Verkaufsfläche unverzüglich an das Verkaufspersonal bei Mini Loop zu melden. Die Mieterin trägt dafür Sorge, dass durch ihre Nutzung der Verkaufsfläche keine Beeinträchtigungen oder Gefährdungen für das Mietobjekt, das Gebäude oder Personen entstehen.
  8. Es dürfen aus Sicherheitsgründen keine Gegenstände mit Rädern sowie schwere Gegenstände (z. B. Kinderautositze) auf die oberen Fächer des Regals gestellt werden. Die Vermieterin hat das Recht, Gegenstände, die herunterfallen können oder zu schwer sind, aus Sicherheitsaspekten aus den oberen Regalen zu entfernen oder den Stand umzuräumen.

10. Verkaufssaldo, Provision

  1. Vom Verkaufserlös wird eine Provision von 18 % abgezogen. In dieser Provision ist die gesetzlich geltende Umsatzsteuer der Vermieterin bereits enthalten. Diese Provision ist im Vorfeld vertraglich zwischen der Mieterin und der Vermieterin vereinbart worden.
  2. Eine Abrechnung des Verkaufserlöses erfolgt durch die Vermieterin binnen 3 Werktagen nach Beendigung des Mietzeitraums. Beträgt die Mietdauer mehr als einen Monat, erfolgt eine monatliche Zwischenabrechnung des jeweils im Vormonat erzielten Verkaufserlöses.
  3. Die Mieterin ist verpflichtet, den abgerechneten Verkaufserlös unverzüglich zu prüfen und Unstimmigkeiten der Vermieterin zu melden. 
  4. Die Provision sowie eventuell anfallende Service-, Mahn- und Lagergebühren werden vor der Auszahlung vom Verkaufserlös der Mieterin abgezogen. 
  5. Der gemäß Abs. 4 auszuzahlende Betrag wird innerhalb von einer Woche nach der jeweiligen Abrechnung ausschließlich auf das Konto der Mieterin überwiesen. Eine Barauszahlung am Standort ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich und damit auch nicht geschuldet. 
  6. Die Mieterin ist verantwortlich dafür, dass die von ihr angegebenen persönlichen Daten wie Bankdaten, Name etc. im Buchungsportal korrekt und auf dem aktuellen Stand sind. Bei Nichtbeachtung ist die Mieterin für die Kosten verantwortlich, die durch fehlgeschlagene Zustellversuche oder Rückbuchungen entstehen.

11. Stornierung und Rückerstattung bezüglich des Mietgegenstandes

  1. Die Stornierung der gemieteten Verkaufsfläche (z. B. Regal) muss in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen und ist bis zu zwei Wochen vor Mietbeginn kostenfrei möglich. Eine etwaig bereits gezahlte Mietgebühr wird innerhalb von 14 Werktagen zurückerstattet.
  2. Bei einer Stornierung bis zu einer Woche vor Mietbeginn erfolgt eine Rückerstattung von 50 % der Mietkosten. 
  3. Sollte bei einer Stornierung der Mietbeginn weniger als eine Woche entfernt liegen, ist eine Erstattung der Kosten nicht mehr möglich. 
  4. Der Mieterin bleibt in den zuvor genannten Fällen der Nachweis gestattet, dass der Vermieterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucherinnen bleibt unberührt.

12. Mängelgewährleistung

Die Gewährleistung für etwaige Mängel des Mietgegenstandes richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

13. Haftung

  1. Die Vermieterin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet die Vermieterin für die fahrlässige Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet die Vermieterin jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Vermieterin. 
  2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  3. Eine Haftung der Vermieterin für Schäden oder Verluste an Waren oder Einrichtungsgegenständen der Mieterin durch Feuer, Wasser, Feuchtigkeit, Vandalismus, Ungeziefer, Einbruch oder Diebstahl besteht nur nach Maßgabe der Absätze 1 und 2. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Mieterin wird empfohlen, für diese Schadensfälle eigenständig eine Versicherung abzuschließen. 
  4. Ansprüche der Mieterin auf Schadensersatz wegen äußerer Einwirkungen, die nicht im Verantwortungsbereich der Vermieterin liegen (z. B. Baustellen, Verkehrsumleitungen, Lärm-, Geruchs- oder Staubbelästigungen) oder Unterbrechungen der Energieversorgung (Strom, Wasser, Gas), sind ausgeschlossen, sofern diese nicht von der Vermieterin zu vertreten sind.
  5. Muss das Geschäft infolge unvorhersehbarer, nicht von der Vermieterin zu vertretender Ereignisse (z. B. Krankheit des Personals, Streik, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Krieg, Naturkatastrophen oder anderer Fälle höherer Gewalt) vorübergehend geschlossen werden und kann die Mieterin die Verkaufsfläche daher nicht nutzen, erfolgt eine zeitanteilige Erstattung der Miete für die Dauer der Schließung. Weitere Schadensersatzansprüche (z. B. auf Ersatz entgangener Kaufpreiszahlungen) sind in diesem Fall ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung gemäß Abs. 1 und 2.

14. Käuferinnenansprüche, Gewährleistung für Mängel der Waren

  1. Die Vermieterin tritt lediglich als Vermieterin der Verkaufsfläche auf und vermittelt für die Mieterin den Verkauf der Waren. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen der Mieterin und der Käuferin zustande.
  2. Die Vermieterin übernimmt keine Prüfung sowie keine Gewährleistung oder Garantien für die Qualität, Beschaffenheit, Sicherheit oder Funktionalität der von der Mieterin angebotenen Waren. Hierfür ist allein die Mieterin als Verkäuferin verantwortlich.
  3. Die Abwicklung von Reklamationen, Retouren oder Umtauschwünschen der Käuferinnen erfolgt im Verhältnis zur Käuferin durch die Mieterin. Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, Rücknahmen oder Erstattungen für die Mieterin durchzuführen. 
  4. Die Mieterin stellt die Vermieterin von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Mängeln der von der Mieterin angebotenen Waren geltend gemacht werden, soweit die Mieterin diese zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit die Ansprüche auf einem eigenen Verschulden der Vermieterin beruhen.

15. Vertragssprache, Vertragstext 

  1. Die Vertragssprache ist Deutsch.  
  2. Die Vermieterin speichert den Vertragstext. Die Mieterin erhält die Bestelldaten zusammen mit den AGB mit der Auftragsbestätigung per E-Mail und kann den Vertragstext speichern und ausdrucken. Als registrierte Kundin kann die Mieterin den Vertragstext und ihre Bestellung im Passwort geschützten Kundinnenbereich bei Zellr einsehen. 

16. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Wenn die Mieterin die Bestellung als Verbraucherin abgegeben hat und zum Zeitpunkt ihrer Bestellung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

17. Gerichtsstand, Streitbeilegungsverfahren

  1. Soweit die Mieterin bei Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch die Vermieterin aus Deutschland verlegt hat oder ihr Wohnsitz oder ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der Vermieterin in Berlin. 
  2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ist die Vermieterin nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: April 2026

 

Widerrufsbelehrung für Verbraucherinnen

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Maxi Bohn, Karl-Marx-Str.19, Telefon: 01749475592, E-Mail: info@miniloop-shop.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

 

Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren. 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)

An

Maxi Bohn

Karl-Marx-Str.19, 12043 Berlin

E-Mail: info@miniloop-shop.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am(*)/erhalten am(*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

Datum

(*) Unzutreffendes streichen

Minimaler Stress, maximaler Loop. Wähle online deine Mietdauer und den passenden Starttermin aus. Mit ein paar Klicks ist dein Regal reserviert und sicher online bezahlt. Kein langes Hin- und Hergeschreibe, kein langes Suchen – dein Spot im Shop ist dir sicher. Lege deine Artikel mit Preisen und Bezeichnungen einfach vorab online in deinem Account an. Wenn dein Mietzeitraum startet, kommst du zu uns in den Laden: Wir drucken deine Barcode-Etiketten direkt aus. Regale, Bügel und Co. stehen bereit – du räumst dein Regal so ein, wie es dir gefällt. Den Rest erledigen wir. Ab jetzt übernehmen wir den Verkauf für dich. Spar dir das Fotografieren für Online Marktplätze, das Warten bei der Post oder das frühe Aufstehen für den Flohmarkt. Verfolge deine Verkäufe jederzeit live in deinem Account und fülle jederzeit kostenfrei nach. Nach Mietende wird dir dein Erlös einfach und transparent aufs Konto überwiesen.

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